Kenntnis des Mannes von Umständen der Nichtehelichkeit des Kindes
OLG Hamm, Beschluß vom 27.05.1991 - Aktenzeichen 29 W 12 /91
DRsp Nr. 1995/2754
Kenntnis des Mannes von Umständen der Nichtehelichkeit des Kindes
»Kenntnis vom Grund der Ehelichkeitsanfechtung hat der Scheinvater schon dann, wenn er weiß, daß die Kindesmutter in der Empfängniszeit mit einem anderen Mann zwei Wochen Urlaub verbracht hat.«