OLG Hamm - Beschluß vom 27.05.1991
29 W 12 /91
Normen:
BGB § 1594 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAVorm 1992, 224
FamRZ 1992, 472

Kenntnis des Mannes von Umständen der Nichtehelichkeit des Kindes

OLG Hamm, Beschluß vom 27.05.1991 - Aktenzeichen 29 W 12 /91

DRsp Nr. 1995/2754

Kenntnis des Mannes von Umständen der Nichtehelichkeit des Kindes

»Kenntnis vom Grund der Ehelichkeitsanfechtung hat der Scheinvater schon dann, wenn er weiß, daß die Kindesmutter in der Empfängniszeit mit einem anderen Mann zwei Wochen Urlaub verbracht hat.«

Normenkette:

BGB § 1594 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAVorm 1992, 224
FamRZ 1992, 472