Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus ererbtem Recht im Wege der Stufenklage Pflichtteilsansprüche geltend.
Die Beklagte ist die Tochter aus erster Ehe und alleinige Erbin der am 08.02.1991 verstorbenen Frau C M E H. Diese war in zweiter Ehe mit dem am 23.09.1992 verstorbenen M H verheiratet. Aufgrund Adoptionsvertrages vom 22.11.1974 wurde die Beklagte von M H adoptiert. Durch Beschluß vom 20.01.1975 erteilte das Amtsgericht Düsseldorf der Beklagten insoweit die Befreiung vom Erfordernis der Minderjährigkeit.
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