KG - 18.08.1988 (19 UF 1296/88) - DRsp Nr. 1992/7293
KG, vom 18.08.1988 - Aktenzeichen 19 UF 1296/88
DRsp Nr. 1992/7293
a-c. Unterhaltsausschluß oder -beschränkung wegen grober Unbilligkeit:(b-c) Annahme eines schwerwiegenden, beim Berechtigten liegenden Fehlverhaltens (Nr. 6) für den Fall, daß sich ein in einer im wesentlichen intakten Ehe lebender Ehegatte einem anderen Partner zuwendet,(c) und zwar unabhängig davon, ob dabei sexuelle Beziehungen bestehen.
»... Der Kl. fällt ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihr liegendes Fehlverhalten gegen den Bekl. zur Last, das seine Inanspruchnahme grob unbillig erscheinen läßt, § 1579 Nr. 6 BGB.
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