Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. April 2019 abgeändert und der Beschluss vom 14. März 2019 unter Ziffer 6. dahingehend ergänzt, dass ihr Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten auch für sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mehrvergleichs bewilligt wird.
I.
Die Mutter wendet sich gegen die Ablehnung der Ergänzung eines Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlusses um die Bewilligung für den Mehrwert eines Vergleichs.
Der Vater hatte das Verfahren mit einem Antrag auf Abänderung einer gerichtlichen Sorgerechtsregelung eingeleitet und beantragt, ihm Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
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