KG - Beschluß vom 05.02.1998 (1 W 6796/95) - DRsp Nr. 1998/16611
KG, Beschluß vom 05.02.1998 - Aktenzeichen 1 W 6796/95
DRsp Nr. 1998/16611
»1. Die Erbeinsetzung unter einer Bedingung, deren Eintritt von einem Dritten, etwa dem Testamentsvollstrecker, festgestellt werden soll, verstößt nicht gegen § 2065BGB, wenn die Voraussetzungen des Bedingungseintritts durch sachliche Kriterien hinreichend bestimmt angegeben und nicht dem Ermessen des Dritten überlassen sind und die Anordnung des Erblassers dahin auszulegen ist, daß der Dritte gegebenenfalls zur Feststellung des Bedingungseintritts verpflichtet ist.2. Die Feststellung des Bedingungseintritts hat in entsprechender Anwendung des § 2198 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Abgabe einer öffentlich beglaubigten Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht zu erfolgen.«