KG - Beschluß vom 10.09.1996 (17 UF 4372/96) - DRsp Nr. 1997/5419
KG, Beschluß vom 10.09.1996 - Aktenzeichen 17 UF 4372/96
DRsp Nr. 1997/5419
Soweit die Zuweisung der Ehewohnung entsprechend § 2HausratsVO an einen Ehegatten gerechtfertigt ist, steht der Zuweisung der allein von dem anderen Ehegatten angemieteten Wohnung an ihn nicht entgegen, daß es zwischen dem Ehegatten, dem die Wohnung zugewiesen wurde, und dem Vermieter in der Vergangenheit Unzuträglichkeiten und Streitigkeiten gegeben hat.