KG - Beschluß vom 16.09.1993 (16 WF 5225/93) - DRsp Nr. 1995/2383
KG, Beschluß vom 16.09.1993 - Aktenzeichen 16 WF 5225/93
DRsp Nr. 1995/2383
§ 308 Abs. 2ZPO, nach welchem über die Kosten des Rechtsstreites von Amts wegen ohne Berücksichtigung der Anträge oder der Anregungen der Parteien zu entscheiden ist, ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 2ZPO nicht anzuwenden, vielmehr ist das Gericht insoweit an den im Rahmen des Rechtsmittels gestellten Antrag gebunden.