KG - Beschluß vom 20.08.1996
1 W 1934/96; 1 W 1935/96
Normen:
FGG § 33, § 50a, § 50b, § 63a; BGB § 1711 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 109

KG - Beschluß vom 20.08.1996 (1 W 1934/96; 1 W 1935/96) - DRsp Nr. 1997/5421

KG, Beschluß vom 20.08.1996 - Aktenzeichen 1 W 1934/96; 1 W 1935/96

DRsp Nr. 1997/5421

Gegen die Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung des persönlichen Umgangs des Vaters mit seinem nichtehelichen Kind ist die weitere Beschwerde nicht gegeben (§ 63a FGG). In einem Verfahren betreffend die Festsetzung des Zwangsgeldes gegen die Mutter eines nichtehelichen Kindes zur Durchsetzung des Umgangs des Vaters mit dem Kind sind sowohl der Vater, die Mutter als auch das Kind persönlich anzuhören. Im Verfahren der weiteren Beschwerde kann die persönliche Anhörung der Beteiligten nicht nachgeholt werden, daher ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die ohne die erforderliche Anhörung der Eltern und des Kindes ergangen ist, aufzuheben und das Verfahren an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen.

Normenkette:

FGG § 33, § 50a, § 50b, § 63a; BGB § 1711 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 109