KG - Beschluß vom 25.03.1997 (1 W 6538/96) - DRsp Nr. 1998/6
KG, Beschluß vom 25.03.1997 - Aktenzeichen 1 W 6538/96
DRsp Nr. 1998/6
»Soweit nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein geführt werden kann, ist darunter vorbehaltlich zwischenstaatlicher Vereinbarungen, an denen es für Israel fehlt, nur ein inländischer Erbschein zu verstehen (Bestätigung von Senat, DNotZ 1953, 4066).«