KG - Urteil vom 04.12.1991 (24 U 2612/91) - DRsp Nr. 1996/3210
KG, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen 24 U 2612/91
DRsp Nr. 1996/3210
»Ein Pfändungsgläubiger bedarf im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen einen verheirateten Schuldner auch bei gesetzlichem Güterstand zur Pfändung und Verwertung eines das ganze Vermögen bildenden Gegenstandes nicht der Einwilligung des Ehegatten.«