FG Niedersachsen - Urteil vom 13.01.2000
14 K 635/97 Ki
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1136

Kindergeld, Beitrag zum Kindesunterhalt

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 14 K 635/97 Ki

DRsp Nr. 2000/5083

Kindergeld, Beitrag zum Kindesunterhalt

1. Ein nicht unwesentlicher Beitrag zum Kindesunterhalt iSd. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG kann auch dann gegeben sein, wenn wegen der Höhe der Einkünfte des Pflegekindes ein Pflegegeld nicht gezahlt wird, die Pflegeperson das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und betreut und tatsächlich eigene Aufwendungen für den Kindesunterhalt trägt. 2. Bei Pflegeeltern gilt etwas anderes nur dann, wenn diese ein erheblich über den eigentlichen Unterhaltskosten des Kindes liegendes Entgelt erhalten und sie insoweit nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entlohnt werden.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von Kindergeld für zwei Pflegekinder.