FG München - Urteil vom 12.02.2008
10 K 275/07
Normen:
EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 ; EStG § 66 Abs. 2 ;

Kindergeld; Berechtigtenbestimmung bei ehelicher Trennung der Eltern

FG München, Urteil vom 12.02.2008 - Aktenzeichen 10 K 275/07

DRsp Nr. 2008/13132

Kindergeld; Berechtigtenbestimmung bei ehelicher Trennung der Eltern

1. Für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme der Kinder i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ist in Fällen der ehelichen Trennung der Eltern nicht darauf abzustellen, inwieweit die eheliche Lebensgemeinschaft bereits aufgelöst wurde, sondern darauf, ob und inwieweit sich die Betreuungssituation der Kinder durch die Trennung der Ehegatten in entscheidungserheblicher Weise verändert hat. 2. Ein Widerruf der Berechtigtenbestimmung hinsichtlich Kindergeld ist, soweit er sich auf das noch nicht ausgezahlte Kindergeld für den laufenden Monat und künftige Monate bezieht, als wirksam zu erachten.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 ; EStG § 66 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin vorrangig vor ihrem Ehemann der Kindergeldanspruch für die gemeinsamen Kinder zusteht.

I.