I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat eine im Jahr 1973 geborene Tochter D. Diese lebt in A. Dort besuchte sie bis Mai 1998 die Volkshochschule, um den Realschulabschluss zu erlangen. In dieser Zeit erhielt sie Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (
Ab dem 1. Juni nahm sie an einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Sozialhilfeempfängerinnen nach §
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