FG Saarland - Urteil vom 08.04.2003
2 K 107/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
DB 2003, 1822

Kindergeld; Fähigkeit behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

FG Saarland, Urteil vom 08.04.2003 - Aktenzeichen 2 K 107/02

DRsp Nr. 2003/7375

Kindergeld; Fähigkeit behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Im Hinblick auf die Jahresbezogenheit des Grenzbetrags darf eine von der Finanzverwaltung als Fürsorgemaßnahme gedachte monatsweise Prüfung, ob die zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes den anteiligen Grenzbetrag übersteigen, nicht dazu führen, dass ein für das gesamte Kalenderjahr gegebener Anspruch auf Kindergeld wegen zufälliger Auszahlungsmodalitäten für einen Monat oder einzelne Monate entfällt (gegen DA-FamEStG 63.3.6.3.2 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2).

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist der Vater der am ... geborenen Tochter D, die zu 100 v.H. behindert und teilstationär in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt ist. Im Schwerbehindertenausweis ... ist u.a. das Merkzeichen "H" (hilflos) eingetragen. Ihr stand im Streitjahr 2001 ein Pauschbetrag für Behinderte in Höhe von 7.200 DM zu (§ 33b Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG -).