FG Sachsen - Urteil vom 27.01.2005
8 K 1148/04 (Kg)
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ; AO (1977) § 122 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1 ; VwZG § 5 Abs. 2 § 4 Abs. 2 ;

Kindergeld für ein ausschließlich bei einem Verein leistungsorientiert fußballspielendes volljähriges Kind; Keine Drei-Tages-Bekanntgabevermutung bei Einschreiben mit Rückschein; Familienleistungsausgleich

FG Sachsen, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen 8 K 1148/04 (Kg)

DRsp Nr. 2005/8899

Kindergeld für ein ausschließlich bei einem Verein leistungsorientiert fußballspielendes volljähriges Kind; Keine Drei-Tages-Bekanntgabevermutung bei Einschreiben mit Rückschein; Familienleistungsausgleich

1. Die Vereinbarung eines Kinder und Jugendliche neben der Schule oder der Berufsausbildung sportlich fördernden Fußballclubs mit einem nach dem Abbruch der Lehrausbildung ausschließlich leistungsorientiert fußballspielenden volljährigen Kind, nach der das Kind im Kader der 1. Männermannschaft einer Regionalliga trainieren und weitere individuelle, alters- und entwicklungsspezifische Trainingseinheiten absolvieren kann, ist nicht als Ausbildungsvertrag sondern als bloße Förderzusage zu verstehen, mit der das Kind auf den Leistungsstand der 1. Männermannschaft gebracht werden soll. 2. Ein Verwaltungsakt gilt bereits im Zeitpunkt der Übergabe und nicht erst am dritten Tag nach der Absendung als bekanntgegeben, wenn der Absender einen Nachweis über den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs erhält, wie das beim Empfangsbekenntnis und beim Einschreiben mit Rückschein der Fall ist.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ; AO (1977) § 122 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1 ; VwZG § 5 Abs. 2 § 4 Abs. 2 ;

Tatbestand: