FG Niedersachsen - Urteil vom 02.05.2000
7 K 410/97 Ki
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1195

Kindergeld für ein erwachsenes türkisches Kind mit Eltern in der Türkei

FG Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2000 - Aktenzeichen 7 K 410/97 Ki

DRsp Nr. 2000/7787

Kindergeld für ein erwachsenes türkisches Kind mit Eltern in der Türkei

1. Sind Onkel und Neffe durch ein familienähnliches auf längere Dauer berechnetes Band verbunden, kann ein Pflegekindschaftsverhältnis zwischen ihnen zu bejahen sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Eltern des Kindes sich im Ausland aufhalten. 2. Allein ein bestimmtes, gesetzlich nicht festgelegtes Alter des Kindes kann nicht zur Ablehnung des Pflege-Kindergeldanspruchs führen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten wegen der Nichtgewährung von Kindergeld für den Neffen des Klägers. Es geht im Kern um die Frage, ob trotz Volljährigkeit des Neffen ein Pflegekindschaftsverhältnis zum Onkel, dem Kläger, begründet worden ist.