Kindergeld für ein nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommenes Kind; Begriff der Unterhaltsrente
FG München, Urteil vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 9 K 1578/01
DRsp Nr. 2003/5620
Kindergeld für ein nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommenes Kind; Begriff der Unterhaltsrente
Unterhaltsrente i.S.v. § 64 Abs. 3EStG ist nur der in Form einer Geldrente gewährte Unterhalt. Nicht regelmäßig erbrachte Geldleistungen sowie Sachleistungen an das Kind bleiben außer Betracht, ebenso die von einem Elternteil aufgewendeten Beiträge zur Mitversicherung des Kindes in der eigenen Kranken- oder Unfallversicherung.