Die Parteien streiten um die Gewährung von Kindergeld ab Dezember 2005 für die sechs Kinder des Klägers.
Der Kläger ist serbischer Staatsangehöriger aus dem Kosovo. Er ist am 1993 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde negativ beschieden. Er wurde zunächst von der Ausländerbehörde geduldet. Mit Urteil des VG aus 2005 wurde für den Kläger ein Abschiebeverbot nach §
Im Dezember 2006 beantragte der Kläger die Gewährung von Kindergeld für seine sechs Kinder.
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