FG Niedersachsen - Urteil vom 01.07.2003
15 K 254/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 322
EFG 2004, 275

Kindergeld für volljähriges behindertes Kind

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 15 K 254/02

DRsp Nr. 2004/563

Kindergeld für volljähriges behindertes Kind

1. Ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind setzt u.a. voraus, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. 2. Bei Behinderungen, die erst nach Vollendung des 27. Lebensjahres auftreten, kommt ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld nicht in Betracht. 3. Der Zeitraum bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert sich nicht um den Zeitraum des vom Kind geleisteten Wehrdienstes.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger für seinen am ........1969 geborenen Sohn S. Kindergeld zu zahlen ist.

Der Sohn des Klägers ist nach einem Verkehrsunfall am .......... 1997 mit einem Grad von 100 v.H. behindert. Der vom Versorgungsamt D. ausgestellte Schwerbehindertenausweis vom weist die Merkmale "G", "AG", "H" und "RF" aus. Mit Antrag vom .......2002 beantragte der Kläger Zahlung von Kindergeld für S. Mit Bescheid vom 3. April 2002 lehnte das Arbeitsamt ....... - Familienkasse - den Antrag mit der Begründung ab, dass die Behinderung des Sohnes nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sei.