FG Düsseldorf - Urteil vom 17.10.2002
15 K 2481/01 Kg
Normen:
EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 1684 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 401

Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung; Verfassungsmäßigkeit - Kindergeldberechtigung bei getrennt lebenden Eltern: Kriterium der Haushaltsaufnahme

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 15 K 2481/01 Kg

DRsp Nr. 2003/7789

Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung; Verfassungsmäßigkeit - Kindergeldberechtigung bei getrennt lebenden Eltern: Kriterium der Haushaltsaufnahme

1. Im Falle der Anspruchkonkurrenz getrennt lebender Eltern bzgl. der Kindergeldberechtigung kommt es für das Kriterium der Haushaltsaufnahme darauf an, von welchem Elternteil ein Kind überwiegend betreut und versorgt wird. Die Ausübung des Umgangsrechts reicht hierfür im Regelfall nicht aus. 2. Diese gesetzliche Ausgestaltung der Kindergeldberechtigung ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn das Kindergeld mangels Einkommensteuerpflicht keine Steuervergütung darstellt, sondern als Sozialleistung gewährt wird.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 1684 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ;

Tatbestand: