Umstritten ist, ob die Klägerin (Kl.) Kindergeld zurückzahlen muss.
Die Kl. - sie ist geschieden - hat vier Kinder, für sie in der Zeit vom 01.02. bis 30.09.1996 Kindergeld in folgender Höhe monatlich erhielt:
F geb. 1977 200 DM
X geb. 200 DM
Y geb. 300 DM
Z geb. 350 DM
1.050 DM
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