Die Kostenentscheidung folgt aus § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (-- FGO --). § 77 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist nicht anwendbar, soweit sich an ein erfolgloses Einspruchsverfahren ein zum Erfolg führendes Klageverfahren anschließt (Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 10. Dezember 1998 15 K 2664/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 342, und FG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2000
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|