FG München - Urteil vom 28.11.2005
10 K 1168/04
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 32 Abs. 1 ;

Kindergeld mangels Ausbildungsplatz

FG München, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 10 K 1168/04

DRsp Nr. 2006/11710

Kindergeld mangels Ausbildungsplatz

Der Nachweis einer ernsthaften Ausbildungsplatzsuche ist nicht geführt, wenn das Kind wegen beabsichtigter späterer Bewerbung um einen bestimmten Ausbildungsplatz mehrere Monate von Bemühungen um alternative Ausbildungsplätze absieht.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 32 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Kindergeld mangels ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz zu Recht zurückgefordert wurde.

I.