FG München - Urteil vom 28.01.2003
12 K 4680/02
Normen:
EStG §§ 31 32 66 ; GG Art. 1, 2, 3, 6, 14 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1020

Kindergeld neben Kinderfreibetrag

FG München, Urteil vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 12 K 4680/02

DRsp Nr. 2003/3299

Kindergeld neben Kinderfreibetrag

Der Familienleistungsausgleich im Veranlagungszeitraum 2000 ist verfassungsgemäß. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kindergeld neben dem Kinderfreibetrag den Betreuungsfreibetrag nicht nur in gesetzlich vorgesehener Höhe (§ 32 Abs. 6 EStG), sondern darüber hinaus auch in der Höhe abdeckt, die das Bundesverfassungsgericht für den Fall gesetzgeberischer Untätigkeit angeordnet hat (BVerfG Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u.a., BVerfGE 99, 216 = FamRZ 1999, 285 = BStBl II 1999, 182, 192).

Normenkette:

EStG §§ 31 32 66 ; GG Art. 1, 2, 3, 6, 14 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger für seine beiden Kinder eine unzureichende, aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beanstandende steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer 2000 zuteil wird und ob ihm für seine Tochter ein (zeitanteiliger) Ausbildungsfreibetrag zusteht.