Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren
BFH, Urteil vom 23.07.2002 - Aktenzeichen VIII R 73/00
DRsp Nr. 2002/17347
Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren
Vertritt sich ein Rechtsanwalt im Einspruchsverfahren in einer Kindergeldsache selbst, kann er die Erstattung der Gebühren nach der BRAGO nicht gem. § 77 Abs. 2EStG verlangen, wenn offensichtlich ist, dass die Familienkasse bei dem Erlass des angefochtenen Bescheides von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen war und dies durch einen einfachen Hinweis hätte richtiggestellt werden können.