BFH - Urteil vom 23.07.2002
VIII R 73/00
Normen:
BRAGebO; EStG § 77 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 25

Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren

BFH, Urteil vom 23.07.2002 - Aktenzeichen VIII R 73/00

DRsp Nr. 2002/17347

Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren

Vertritt sich ein Rechtsanwalt im Einspruchsverfahren in einer Kindergeldsache selbst, kann er die Erstattung der Gebühren nach der BRAGO nicht gem. § 77 Abs. 2 EStG verlangen, wenn offensichtlich ist, dass die Familienkasse bei dem Erlass des angefochtenen Bescheides von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen war und dies durch einen einfachen Hinweis hätte richtiggestellt werden können.

Normenkette:

BRAGebO; EStG § 77 Abs. 2 ;

Gründe: