Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater von zwei 1982 und 1986 geborenen Kindern, die zunächst im Haushalt seiner von ihm geschiedenen früheren Ehefrau, der Beigeladenen, lebten. Seit Oktober 1996 leben die Kinder im Haushalt des Klägers, der österreichischer Staatsbürger ist und im Inland seinen Wohnsitz hat. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Kläger, für die beiden Kinder Unterhalt in Höhe von monatlich 700 DM an die Beigeladene zu zahlen. In dem Vergleich ist protokolliert, dass die Beteiligten davon ausgehen, dass das gesamte staatliche Kindergeld dem Kläger zusteht.
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