FG Düsseldorf - Urteil vom 28.05.2003
18 V 6587/02 A
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a ;

Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2003 - Aktenzeichen 18 V 6587/02 A

DRsp Nr. 2003/15188

Kindergeld: Promotionsvorbereitung als Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG liegt auch vor, wenn das Kind im Rahmen einer zeitlich befristeten Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent seine Promotion vorbereitet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a ;

Für die Praxis:

Der Berufsausbildung (= Vorbereitung auf ein Berufsziel) dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.