Der Kläger ist mit seiner Frau und seinen fünf Kindern im Jahr 1993 aus der Republik Jugoslawien in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hat hier Asyl beantragt. Seit dem Abschluss des Asylverfahrens ist er in der Bundesrepublik Deutschland geduldet. Im August 1995 hat der Kläger einen schweren Arbeitsunfall erlitten. Er ist seither arbeitsunfähig und bezieht seit 1996 eine Dauerrente. Außerdem hat er nach den vorliegenden Unterlagen seit April 1997 vom Sozialamt A eine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
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