BFH - Beschluss vom 09.07.2003
VIII B 6/03
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1422

Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

BFH, Beschluss vom 09.07.2003 - Aktenzeichen VIII B 6/03

DRsp Nr. 2003/11088

Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Es ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dann nicht vorliegt, wenn das Kind in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und es hierbei Einkünfte erzielt, die zur Bestreitung seines Unterhaltsbedarfs ausreichen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: