I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater der 1991 und 1992 geborenen Kinder T und S, für die er Kindergeld bezog. Von seiner Ehefrau und Mutter der Kinder, der Beigeladenen, lebte der Kläger seit April 1996 getrennt. Seit dieser Zeit hielten sich die Kinder im Haushalt der Mutter auf. Das Arbeitsamt -Familienkasse- (Beklagter) informierte der Kläger darüber nicht.
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