FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 22.09.2003
4 V 518/03
Normen:
EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ; GG Art. 3 Abs. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; BErzGG § 15 ; MuSchG;

Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während des Erziehungsurlaubs der Tochter

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2003 - Aktenzeichen 4 V 518/03

DRsp Nr. 2004/574

Kindergeldanspruch der Eltern nur während des Mutterschutzes, nicht aber während des Erziehungsurlaubs der Tochter

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass den Eltern kein Kindergeld mehr zusteht, wenn ihre Tochter selbst ein Kind bekommt, deswegen ihre Berufsausbildung unterbricht und nach Ablauf des achtwöchigen Mutterschutzes Erziehungsurlaub nimmt. 2. Der Erziehungsurlaub kann dem Mutterschutz - während dessen die Eltern bei Unterbrechung der Berufsausbildung der Tochter noch einen Kindergeldanspruch haben - nicht gleichgestellt werden.

Normenkette:

EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a ; GG Art. 3 Abs. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 ; BErzGG § 15 ; MuSchG;

Tatbestand: