FG Saarland - GERICHTSBESCHEID vom 29.10.2008
2 K 1073/08
Normen:
BBiG § 21 Abs. 3; EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a;

Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen der ersten Prüfung der Berufsausbildung und Absolvierung der Wiederholungsprüfung

FG Saarland, GERICHTSBESCHEID vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 2 K 1073/08

DRsp Nr. 2009/6346

Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen der ersten Prüfung der Berufsausbildung und Absolvierung der Wiederholungsprüfung

Endet das Ausbildungsverhältnis des volljährigen Kindes, weil es die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, so kann anschließend auch ohne Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses weiter ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn sich das volljährige Kind nunmehr bei der Berufsschule als Gastschüler angemeldet, sich im Eigenstudium auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet und diese auch bestanden hat (gegen DA-Fam EStG 63.3.2.6. Abs. 4, 5).

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11. Dezember 2007 in Form der Einspruchsentscheidung vom 14. Februar 2008 verpflichtet, dem Kläger für dessen Sohn S Kindergeld für den Zeitraum Juli 2007 bis Januar 2008 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BBiG § 21 Abs. 3; EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a;

Tatbestand: