FG Düsseldorf, vom 17.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2481/01
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß - Entscheidung durch Beschluss nach § 126a FGO ohne mündliche Verhandlung trotz verfassungsrechtlicher Fragestellung
BFH, Beschluss vom 14.12.2004 - Aktenzeichen VIII R 106/03
DRsp Nr. 2005/3461
Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß - Entscheidung durch Beschluss nach § 126aFGO ohne mündliche Verhandlung trotz verfassungsrechtlicher Fragestellung
»1. Es verstößt nicht gegen das GG oder sonstiges Recht,- dass das Kindergeld gemäß § 64 Abs. 1EStG an nur einen Berechtigten zu zahlen ist und- dass es gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG an denjenigen Berechtigten zu zahlen ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Obhutsprinzip).2. Der Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ist unter Berücksichtigung seines Zwecks dahin auszulegen, dass ein Kind, welches sich in den Haushalten beider Elternteile in einer Besuchscharakter überschreitenden Weise aufhält, demjenigen Elternteil zuzuordnen ist, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat.«