FG Sachsen - Urteil vom 04.05.2005
5 K 1735/03 (Kg)
Normen:
EStG § 64 Abs. 2 § 66 Abs. 2 ;

Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes

FG Sachsen, Urteil vom 04.05.2005 - Aktenzeichen 5 K 1735/03 (Kg)

DRsp Nr. 2006/11879

Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes

1. Wohnt ein Kind bei der Großmutter und nicht mehr bei der leiblichen Mutter, steht der Großmutter Kindergeld zu, selbst wenn die Aufnahme des Kindes in der Wohnung der Großmutter nicht endgültig ist; es muss sich dabei aber nicht nur um einen von vornherein begrenzten, kurzfristigen Aufenthalt wie etwa in Besuchsfällen handeln. 2. Auch wenn der Haushaltswechsel eines Kindes bereits am ersten Tag des Monats vollzogen wird oder schon in den Morgenstunden des ersten Tages, steht das Kindergeld für diesen Monat noch dem bisher Kindergeldberechtigten zu.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2 § 66 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um die Aufhebung und Rückforderung des für September bis Dezember 2001 festgesetzten und ausgezahlten Kindergeldes für das Kind S.