Auf die sofortige Beschwerde der Eheleute Vorname1 und Vorname2 Nachname1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 9. Juli 2021, Nichtabhilfebeschluss vom 13. August 2021, wird dieser wie folgt
abgeändert:
Die Eheleute Vorname1 und Vorname2 Nachname1 werden als Beteiligte hinzugezogen.
I.
Das vorliegende kinderschutzrechtliche Eilverfahren betrifft den X Jahre alten Vorname3.
Dieser hatte von Mitte 2019 bis Ende Januar 2021 seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bei den Eheleuten Nachname1. Im Anschluss an einen Termin beim Amtsgericht am 28. Januar 2021 im noch anhängigen Hauptsacheverfahren … wechselte er in den Haushalt seiner Großmutter väterlicherseits und lebt seitdem dort.
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