BFH vom 03.02.2000
XI B 36/99

Kinderunterhalt kein Ehegattenunterhalt

BFH, vom 03.02.2000 - Aktenzeichen XI B 36/99

DRsp Nr. 2000/7416

Kinderunterhalt kein Ehegattenunterhalt

Der vom geschiedenen Ehemann an ein gemeinsames Kind gezahlte Unterhalt ist auch dann nicht zugleich Unterhaltsleistung an die geschiedene Ehefrau i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn diese mit der Zahlung ihrerseits von der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind befreit wird.

Für die Praxis: