1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 11.04.2024 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner und die Antragstellerin sind die geschiedenen Eltern der beiden betroffenen acht- und sechsjährigen Kinder. Sie haben sich im August 2021 voneinander getrennt, zunächst innerhalb der Ehewohnung. Im Dezember 2021 ist der Vater aus der Familienwohnung ausgezogen. Seitdem leben die Kinder im Haushalt der Mutter.
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