OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.12.2001
1 UF 168/01
Normen:
HKÜ § 21 ; ZPO § 621e ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2002, 128
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 2134/01

Kindesentführung; Umgangsregelung nach HKÜ; Rechtshängigkeit

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.12.2001 - Aktenzeichen 1 UF 168/01

DRsp Nr. 2002/10711

Kindesentführung; Umgangsregelung nach HKÜ; Rechtshängigkeit

»Nach dem HKÜ ist für ein weiteres Umgangsrechtsverfahren kein Raum, wenn bereits ein Umgangsrechtsverfahren nach innerstaatlichem Recht anhängig ist.«

Normenkette:

HKÜ § 21 ; ZPO § 621e ;

Gründe:

Zwischen den beteiligten Eltern ist unter anderem ein Verfahren betreffend Umgangsrecht unter dem Aktenzeichen 1 UF 103/00 bei dem Senat anhängig.

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Antrag auf Regelung des Umgangsrechts nach Artikel 21 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen vom 25.10.1980 (BGBl 1990 II S. 207) - im folgenden HKÜ- i.V.m. § 5 des Gesetzes zur Ausführung des HKÜ ... vom 05.04.1990 (BGBL I. S. 701) - im folgenden Ausf.G - mit Blick auf das eingangs aufgeführte anderweitige Umgangsrechtsverfahren als unzulässig zurückgewiesen.