I. 1. Noel, welcher die deutsche und die griechische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde 2006 in der oberbayerischen Gemeinde W. als Sohn der dort wohnhaften, nicht verheirateten Beteiligten zu 1 geboren, wo er auch lebt. Seine Mutter ist ausschließlich griechische Staatsangehörige, ihr Familienname endet auf "a". Sie hat die elterliche Sorge für Noel alleine inne und wurde selbst bereits in W. geboren. Noels Vater ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt ebenfalls in W. Die Mutter hat für ihren Sohn das deutsche Recht als Namensstatut gewählt. Am 7.9.2006 wurde der Familienname des Kindes in das Geburtenbuch des Standesamts W. gleichlautend mit dem Familiennamen der Mutter, also endend auf "a", eingetragen.
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