Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt

Autor: Dimmler

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Norbert Hessel und Mechthild Bader sind verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Lukas (11) und Marie (5). Norbert ist Angestellter bei einem großen Autohersteller; er verdient in Lohnsteuerklasse III monatlich 3.000 Euro netto. Mechthild ist Hausfrau und betreut die Kinder. Sie erhält das Kindergeld. Die Familie wohnte bislang in einem Reihenhaus außerhalb Stuttgarts zur Miete. Norbert und Mechthild haben sich vor kurzem getrennt. Norbert ist aus dem Familienheim ausgezogen. Mechthild möchte den Kindesunterhalt regeln.

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Erhebung von Informationen

Zu Beginn eines Unterhaltsmandats gilt es eine ganze Reihe von wichtigen Informationen zu erheben. Oft führt das Fehlen einer einzigen kleinen Information zu einem falschen Ergebnis oder zu einem fehlerhaften anwaltlichen Vorgehen. Je systematischer die Erhebung der Informationen geschieht und je detaillierter diese Informationen sind, umso eher können Fehlerquellen umgangen werden.

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