OLG Bamberg - Beschluss vom 14.05.2018
2 UF 14/18
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 3; FamFG § 244;
Fundstellen:
FamRB 2018, 469
FamRZ 2019, 30
FuR 2019, 105
MDR 2018, 1505
NJW-RR 2018, 1348

Zeitliche Grenzen der Titulierung von Kindesunterhalt

OLG Bamberg, Beschluss vom 14.05.2018 - Aktenzeichen 2 UF 14/18

DRsp Nr. 2018/14573

Zeitliche Grenzen der Titulierung von Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist.

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - ... vom 28.12.2017 (Az.: 211 F 1052/17) wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.804,00 Euro festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1601; BGB § 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 3; FamFG § 244;

Gründe

I.

Der am ...2004 geborene Antragsteller ist nichteheliches Kind des Antragsgegners und lebt bei der Kindsmutter. Vertreten wird der Antragsteller in diesem Verfahren durch den Beistand, das Kreisjugendamt X.

Der Antragsteller begehrt im hiesigen Verfahren die Abänderung einer notariellen Urkunde dahingehend, dass die Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit des Antragstellers befristet ist.