SchlHOLG - Beschluss vom 19.10.2005
12 UF 225/04
Normen:
BGB § 1684 Abs. 3 § 1684 Abs. 4 ; EGBGB Art. 21 ; FGG § 35b § 43 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2005, 744

Kindschaftssache - gewöhnlicher Aufenthalt bei Auslandsbezug

SchlHOLG, Beschluss vom 19.10.2005 - Aktenzeichen 12 UF 225/04

DRsp Nr. 2006/989

Kindschaftssache - gewöhnlicher Aufenthalt bei Auslandsbezug

»Wechselt eine Mutter mit ihrer Tochter viermal innerhalb eines Jahres den Aufenthaltsort, kann ein erst seit vier Wochen bestehender Aufenthalt im Ausland noch nicht als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinn des Art. 21 EGBGB verstanden werden.«

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 3 § 1684 Abs. 4 ; EGBGB Art. 21 ; FGG § 35b § 43 ;

Entscheidungsgründe:

I.