Kindschaftssache - gewöhnlicher Aufenthalt bei Auslandsbezug
SchlHOLG, Beschluss vom 19.10.2005 - Aktenzeichen 12 UF 225/04
DRsp Nr. 2006/989
Kindschaftssache - gewöhnlicher Aufenthalt bei Auslandsbezug
»Wechselt eine Mutter mit ihrer Tochter viermal innerhalb eines Jahres den Aufenthaltsort, kann ein erst seit vier Wochen bestehender Aufenthalt im Ausland noch nicht als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinn des Art. 21EGBGB verstanden werden.«