Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 8. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9. Oktober 2023 aufgehoben.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Andernach wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 ein Europäisches Nachlasszeugnis mit dem Inhalt zu erteilen, dass die am 19. April 2022 verstorbene Brigitte Nicole Jeannine B von dem Beteiligten zu 1 zu 1/2 und von den Beteiligten zu 2 und 3 zu je 1/4 beerbt worden ist.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 650.000 € festgesetzt.
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