OLG Stuttgart - Beschluß vom 22.06.1992
11 WF 95/92
Normen:
BGB § 1569 ; ZPO § 114 § 620 Nr. 6 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1195

Klageweise Geltendmachung des Unterhalts nach Vorliegen einer einstweiligen Anordnung

OLG Stuttgart, Beschluß vom 22.06.1992 - Aktenzeichen 11 WF 95/92

DRsp Nr. 1995/7506

Klageweise Geltendmachung des Unterhalts nach Vorliegen einer einstweiligen Anordnung

Auch wenn ein Teil des Ehegattenunterhalts bereits durch einstweilige Anordnung tituliert ist, besteht ein Rechtsschutzinteresse auf Geltendmachung des ganzen nachehelichen Unterhaltes im Rahmen einer Klage.

Normenkette:

BGB § 1569 ; ZPO § 114 § 620 Nr. 6 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 1195