Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 8.7.2008 wird abgeändert:
Der Antrag der Antragstellerin auf Zuweisung der in F, X-Str., Kleingarten 20, gelegenen Gartenlaube wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten (erster und zweiter Instanz) trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: bis 10.000 €.
I.
Die seit dem 8.7.2008 rechtskräftig geschiedenen Parteien streiten um die Nutzung einer Kleingartenanlage, bestehend aus einem - am 26.6.2004 - gepachteten Grundstück mit aufstehendem Gartenhaus. Das im gemeinsamen Eigentum beider Parteien stehende Gartenhaus ist während der Ehe zur gemeinsamen Freizeitgestaltung genutzt worden.
Das Familiengericht hat das Kleingartengrundstück samt Gartenhaus als "Hausrat" im Sinne der
Er beantragt,
den angefochtenen Beschluss des Familiengerichts abzuändern und den Antrag auf Zuweisung des Kleingartens abzuweisen.
Die Antragstellerin beantragt,
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