Das Landgericht hat die Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung (nicht gerechtfertigte Sterilisation) zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar die Angeklagte Dr. Beckert zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und den Angeklagten Wünsch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat. Hiergegen richten sich die auf die Sachrüge gestützten Revisionen der Angeklagten und die zuungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft. Während die Revisionen der Angeklagten erfolglos bleiben, führen die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten werden, zur Aufhebung des Schuldspruchs und der Feststellungen.
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