BGH vom 04.10.1999
5 StR 712/98
Normen:
StGB (Vor) § 1, §§ 16, 17, 223 ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 424
JR 2000, 470
NJW 2000, 885
NStZ 2000, 30
StV 2004, 371
VersR 2000, 603
Vorinstanzen:
LG Chemnitz,

Körperverletzung durch Arzt

BGH, vom 04.10.1999 - Aktenzeichen 5 StR 712/98

DRsp Nr. 1999/10557

Körperverletzung durch Arzt

»Zur mutmaßlichen Einwilligung bei Operationserweiterung, hier Sterilisation nach Kaiserschnitt (im Anschluß an BGHSt 35, 246).

Normenkette:

StGB (Vor) § 1, §§ 16, 17, 223 ;

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung (nicht gerechtfertigte Sterilisation) zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar die Angeklagte Dr. Beckert zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und den Angeklagten Wünsch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat. Hiergegen richten sich die auf die Sachrüge gestützten Revisionen der Angeklagten und die zuungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft. Während die Revisionen der Angeklagten erfolglos bleiben, führen die Revisionen der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten werden, zur Aufhebung des Schuldspruchs und der Feststellungen.