Das LG hat den Angekl. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Revision rügt mit Erfolg, das LG habe §
1. Nach den Feststellungen des LG reiste der Angekl. im Sommer 1990 in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl. Da er Deutschland auf keinen Fall wieder verlassen wollte, suchte er eine deutsche Frau. Auf einen Zeitungsbericht meldete sich Frau H Da der Angekl. kaum deutsch sprach, dolmetschte der mit ihm befreundete P, der zeitweise im Zimmer des Angekl. in der Sammelunterkunft lebte. Frau H fühlte sich nach kurzer Zeit zu P hingezogen. Aus Wut, daß P ihm die Freundin "ausgespannt" hatte, tötete der Angekl. ihn. Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt Mitte August schlug er mit einem Beil mehrfach auf Kopf und Hals des P ein, der im Zimmer des Angekl. auf dem Bett lag. Die Leiche des P warf der Angekl. in die Hauskläranlage, wo sie am 23. September 1991 gefunden wurde.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|