I. Beide Eheleute sind in Aleppo/Syrien geboren und sind Muslime. Die Ehefrau ist von Geburt syrische Staatsangehörige. Der Ehemann besitzt neben der durch Geburt erworbenen syrischen ,Staatsangehörigkeit seit 1987 auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
Die Eheleute schlossen am 17.6.1989 vor dem geistlichen Gerichtshof in Aleppo (Syrien) die Ehe. In der Heiratsurkunde des "Geistlichen Gerichtshofs in Aleppo" vom 18.6.1989 ist das Brautgeld (Morgengabe und Abendgabe) festgesetzt und sind folgende Vereinbarungen beurkundet (Text in Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers):
Sonderbedingungen:
Der Ehemann hat seiner Frau die Vorbedingung auferlegt, sie müsse mit ihm zum dauernden Aufenthalt ins Ausland reisen, insbesondere in die BRD.
Text des Ehevertrags
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