LG Koblenz, vom 25.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 287/00
AG Montabaur, - Vorinstanzaktenzeichen 4 VI 463/99
Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 3 W 218/01
DRsp Nr. 2002/11102
Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser
»1. Eine konkludente Wahl deutschen Erbrechts kommt in Betracht, wenn der Erblasser und seine Ehefrau, die im Zeitpunkt der Testamentserrichtung beide kroatische Staatsangehörige waren, für ihre Verfügungen von Todes wegen die Form eines gemeinschaftlichen Testaments gewählt haben.2. Wählt der Erblasser deutsches Recht für sein gesamtes Vermögen, ist die Rechtswahl regelmäßig in dem gesetzlich zulässigen Rahmen, d.h. beschränkt auf das im Inland belegene unbewegliche Vermögen aufrecht zu erhalten.3. Zur Frage, ob der kroatische Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments in gültiger Ehe lebt, wenn er auch mit einer dritten Person verheiratet ist (Doppelehe).«