AG Bad Schwartau, vom 12.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 286/02
Kontinuitätsgrundsatz und Kindeswille bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
SchlHOLG, Beschluss vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 10 UF 195/02
DRsp Nr. 2003/15149
Kontinuitätsgrundsatz und Kindeswille bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
»Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt neben dem Kontinuitätsgrundsatz auch dem Willen eines 10-jährigen Kindes ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn keine gesicherten Anhaltspunkted afür ersichtlich sind, dass dieser Wille Folge einer Manipulation durch ein Elternteil ist.«